Kurberatung
Mutter/Vater-Kind-Kuren, Kuren für pflegende Angehörige
Menschen in Pflege- oder Erziehungsverantwortung können an Belastungsgrenzen stoßen. Wenn alles zu viel wird, kann eine Kurmaßnahme helfen.
Jede Mutter und jeder Vater, sowie pflegende Angehörige können eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (§24, §23, §41) beantragen. Die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme ist von einer Ärztin oder einem Arzt zu attestieren.
Als anerkannte Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes bieten wir Ihnen in einem Beratungsgespräch:
Jede Mutter und jeder Vater, sowie pflegende Angehörige können eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme (§24, §23, §41) beantragen. Die medizinische Notwendigkeit einer Maßnahme ist von einer Ärztin oder einem Arzt zu attestieren.
Als anerkannte Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes bieten wir Ihnen in einem Beratungsgespräch:
- Informationen über den Kurablauf und die Unterbringung in einer Kureinrichtung
- Klärung der möglichen Kurmaßnahme
- Gemeinsame Vorbereitung des Kurantrages
- Beantragung bei der Krankenkasse
- Unterstützung in einem Widerspruchsverfahren
- Nachsorgegespräche nach der Kurmaßnahme
- Ergänzende psychosoziale Beratung bei Bedarf
Für eine Kurberatung
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Telefon: 0551 38905-140
Bürozeiten des Sekretariats: montags, dienstags 9-12 Uhr, mittwochs 15-17 Uhr, donnerstags 9-11 Uhr |
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