Freizeitbonus für Kinder ab August 2021

Tue, 20 Jul 2021 08:36:19 +0000 von Kirchenkreissozialarbeit und Lebensberatung

Der Kinderfreizeitbonus wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ als weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Familien beschlossen.

Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten, um insbesondere Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Er wird in der Regel automatisch ab August 2021 ausgezahlt, wenn die Familien Kinderzuschlag (KiZ), Leistungen nach dem SGB II, AsylbLG oder dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. 
Nur Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach dem SGBXII) erhalten und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen, müssen einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen. 

Der formlose Antrag kann über die Homepage der Familienkasse ausgedruckt werden:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-auf-kinderfreizeitbonus_ba147062.pdf 

Weitere Fragen beantwortet die Kirchenkreissozialarbeit gern, vereinbaren Sie einen Termin unter 0551/517810
Quelle: pixabay
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